Legasthenie Erlass

Die Lese- Rechtschreibschwäche stellt bislang für viele Schüler/innen eine große Hürde für eine erfolgreiche Schullaufbahn dar. Aufgrund negativer Beurteilungen ihrer Schulleistungen können lese- und rechtschreibschwache Schüler/innen häufig nicht jenen Schulabschluss erreichen, der ihrer intellektuellen Begabung entsprechen würde. Unbehandelt bleibt die Schwäche auch bis ins Erwachsenenalter bestehen.

Die Erlässe in den einzelnen Bundesländern sowie Broschüren zum Thema sind im Internet unter

http://www.schulpsychologie.at nachzulesen.
Leistungsbeurteilung bei Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) bzw. Legasthenie

Informationen zu Legasthenie-Richtlinien sowie auch zu den Modellen zur LRS-Förderung innerhalb und außerhalb des Unterrichts erhält man beim zuständigen Landesschulrat oder im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur.